Chronisch kranke Kinder im Flugzeug

Köln – Diabetes, Asthma, Epilepsie – wer mit einem chronisch kranken Kind verreist, muss genügend Medikamente mitnehmen. Und die gehören bei einer Flugreise bruchsicher verpackt ins Handgepäck.

Damit es bei Spray und Spritze mit der Fluggesellschaft oder bei der Einreise ins Urlaubsland keine Probleme gibt, hilft eine Bescheinigung des Kinderarztes. Das rät der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).

Darauf sollte stehen, dass es sich um persönlich benötigte Medikamente handelt. Vermerkt wird nicht nur der Name des Arzneimittels, sondern auch der sogenannte Generic-Name, ein internationaler Freiname. Bei Verlust des Medikaments können Ärzte und Apotheker so vor Ort für Ersatz sorgen. Auch sonstige für eine Behandlung oder Rezeptausstellung notwendigen Dokumente gehören ins Reisegepäck.

Da sich immer mal ein Abflug verzögern oder ein Flug umgeleitet werden könne, empfiehlt der BVKJ außerdem, während des Fluges die anderthalbfache oder doppelte Menge der benötigten Medikamente dabeizuhaben.

Fotocredits: Boris Roessler
(dpa/tmn)

(dpa)

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