Kassenpatienten sollen schneller an Termine kommen

Berlin – Für Kassenpatienten in Deutschland soll es leichter werden, schneller an Arzttermine zu kommen – durch mehr Sprechstunden und neue Vermittlungsangebote. Der Bundesrat ließ ein vom Bundestag beschlossenes
Gesetz passieren.

Praxisärzte sollen demnach künftig mindestens 25 statt 20 Stunden in der Woche für gesetzlich Versicherte anbieten müssen. Bei Augenärzten, Frauenärzten und Hals-Nasen-Ohren-Ärzten muss es mindestens fünf Stunden als offene Sprechstunde ohne feste Termine geben.

Die telefonische Vermittlung über Terminservicestellen, die in den Ländern bisher unterschiedlich arbeiten, soll stark ausgebaut werden. Ab Anfang 2020 sollen sie nicht nur zu Fachärzten vermitteln, sondern auch zu Haus- und Kinderärzten. Zudem sollen sie bundesweit unter der Telefonnummer 116117 täglich rund um die Uhr erreichbar sein – und auch online oder über eine App für Smartphones. Vorgesehen sind mehr Geld für Ärzte, aber auch für Physiotherapeuten und Logopäden.

So funktioniert derzeit die Vermittlung von Arztterminen

Wer selbst kein Glück bei Fachärzten hat, kann sich jetzt schon telefonisch an die
Termin-Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Wann und wie diese erreichbar sind, ist je nach Bundesland unterschiedlich – eine Übersicht gibt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Diese Stellen sind dafür zuständig, Patienten einen Termin zu vermitteln – am besten beim Facharzt, notfalls im Krankenhaus. Momentan gilt noch: Die Stellen haben eine Woche Zeit, um dem Patienten einen Termin zu beschaffen. Zwischen Anruf und Termin dürfen nicht mehr als vier Wochen vergehen, beim Krankenhaus dürfen es auch fünf sein, erklärt die
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Um den Service nutzen zu können, brauchen Patienten eine Überweisung vom Hausarzt mit einem sogenannten Dringlichkeitsvermerk – außer beim Augen- oder Frauenarzt. Patienten haben bei der Vermittlung zudem keinen Einfluss darauf, zu welchem Arzt es geht. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln darf die Fahrt zur Praxis aber höchstens 30 Minuten länger dauern als die Fahrt zum nächstgelegenen Facharzt.

Haus- und Kinderärzte für dauerhafte Betreuung vermitteln die Termin-Servicestellen aktuell noch nicht. Und auch für Akutfälle sind sie bisher nicht zuständig. Beides soll sich nach dem neuen Gesetz ab Anfang 2020 ändern.

Weitere Beschlüsse des Bundesrates

Festzuschüsse der Kassen für Zahnersatz sollen zum 1. Oktober 2020 von 50 auf 60 Prozent steigen. Menschen mit erhöhtem HIV-Risiko sollen sich auf Kassenkosten per Medikament vor einer Ansteckung schützen können – indem die Präexpositionsprophylaxe (PrEP) erstattet wird. Junge Erwachsene sollen es bezahlt bekommen, wenn sie Ei- und Samenzellen konservieren lassen, um nach einer Krebsbehandlung Kinder bekommen zu können.

In der Pflege sollen ab 1. Mai 2019 reine Betreuungsdienste zugelassen werden, die etwa beim Putzen oder Einkaufen helfen. Bis 2021 sollen alle Krankenkassen digitale Patientenakten anbieten.

Fotocredits: Marijan Murat
(dpa)

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