Medizinischer Dienst wird von Krankenkassen abgetrennt

Berlin – Im Sinne der Patienten soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) unabhängiger werden. Deshalb
beschloss der
Bundestag in der Nacht zum Freitag, den für Begutachtung und Kontrollen zuständigen Dienst organisatorisch von den Krankenkassen zu lösen.

Mit der Umbenennung in Medizinischer Dienst (MD) verändert sich auch die Besetzung der Verwaltungsräte. Dort müssen in Zukunft Vertreter von Patienten, Verbrauchern und Pflegebedürftigen präsent sein.

Der Medizinische Dienst der Kassen erarbeitet als Gutachterdienst zum Beispiel Stellungnahmen zur Frage, welche Behandlungen medizinisch notwendig sind und welche nicht. Er prüft außerdem Krankenhausabrechnungen auf Fehler und begutachtet Patienten hinsichtlich ihrer Pflegebedürftigkeit.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärte, mit der Reform werde die Organisation effektiver, glaubwürdiger und handlungsfähiger: «Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass die Medizinischen Dienste neutral prüfen und handeln.»

Fotocredits: Uli Deck
(dpa)

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