Das Finanzgericht Köln hat entscheiden: Das Arbeitszimmer ist Teil der Privatwohnung und kann deshalb nicht als selbstständiges Wirtschaftsgut besteuert werden. Foto: Jens Büttner
Jens Büttner
(dpa)Das Finanzgericht Köln hat entscheiden: Das Arbeitszimmer ist Teil der Privatwohnung und kann deshalb nicht als selbstständiges Wirtschaftsgut besteuert werden. Foto: Jens Büttner
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