Wer einen Firmenwagen ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt, sollte das dem Finanzamt belegen können. Foto: Jan Woitas
Jan Woitas
(dpa)Wer einen Firmenwagen ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt, sollte das dem Finanzamt belegen können. Foto: Jan Woitas
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(dpa)