Immobilienbesitzer können den Aufwand zur Instandsetzung eines denkmalgeschützen Gebäudes von der Steuer absetzen. Foto: Oliver Berg
Oliver Berg
(dpa)Immobilienbesitzer können den Aufwand zur Instandsetzung eines denkmalgeschützen Gebäudes von der Steuer absetzen. Foto: Oliver Berg
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(dpa)