Auch dem Finanzamt können Fehler passieren. Erfasst es zum Beispiel die Einnahmen des Steuerzahlers zu niedrig, darf der Bescheid im Nachhinein nicht geändert werden. Foto: Hans-Jürgen Wiedl
Hans-Jürgen Wiedl
(dpa)Auch dem Finanzamt können Fehler passieren. Erfasst es zum Beispiel die Einnahmen des Steuerzahlers zu niedrig, darf der Bescheid im Nachhinein nicht geändert werden. Foto: Hans-Jürgen Wiedl
Hans-Jürgen Wiedl
(dpa)