Bei Fehlern im Steuerbescheid können Betroffene Einspruch einlegen – viele Verfahren gehen zugunsten der Steuerzahler aus. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn
Franziska Gabbert
(dpa)Bei Fehlern im Steuerbescheid können Betroffene Einspruch einlegen – viele Verfahren gehen zugunsten der Steuerzahler aus. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn
Franziska Gabbert
(dpa)