Der Bundesfinanzhof urteilte: Entschädigungen für auf dem Grundstück errichtete Stromleitungen bleiben steuerfrei. Foto: Frank Leonhardt
Frank Leonhardt
(dpa)Der Bundesfinanzhof urteilte: Entschädigungen für auf dem Grundstück errichtete Stromleitungen bleiben steuerfrei. Foto: Frank Leonhardt
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