Berliner Richter urteilten: Wurde das Kindergeld für mehr als 6 Monate festgesetzt, steht dem die neue Rechtslage nicht entgegen. Foto: Jens Büttner
Jens Büttner
(dpa)Berliner Richter urteilten: Wurde das Kindergeld für mehr als 6 Monate festgesetzt, steht dem die neue Rechtslage nicht entgegen. Foto: Jens Büttner
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