Bei Folgeschäden durch eine Grippeimpfung beim Betriebsarzt muss der Arbeitnehmer kein Schmerzensgeld zahlen. Foto: Sebastian Gollnow
Sebastian Gollnow
(dpa)Bei Folgeschäden durch eine Grippeimpfung beim Betriebsarzt muss der Arbeitnehmer kein Schmerzensgeld zahlen. Foto: Sebastian Gollnow
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(dpa)