Ein Medizinprodukt muss laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kein behördliches Zulassungsverfahren durchlaufen. Das gilt auch für Implantate und künstliche Gelenke. Foto: Boris Roessler
Boris Roessler
(dpa)Ein Medizinprodukt muss laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kein behördliches Zulassungsverfahren durchlaufen. Das gilt auch für Implantate und künstliche Gelenke. Foto: Boris Roessler
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