Ein Medizinprodukt muss laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kein behördliches Zulassungsverfahren durchlaufen. Das gilt auch für Implantate und künstliche Gelenke. Foto: Boris Roessler Boris Roessler

Ein Medizinprodukt muss laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kein behördliches Zulassungsverfahren durchlaufen. Das gilt auch für Implantate und künstliche Gelenke. Foto: Boris Roessler

Boris Roessler

(dpa)

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