Reinbek – Das Kind liebt seinen Stoffhund innig. Doch eines Tages verschenkt es ihn überraschend an ein anderes Kind im Kindergarten. Zwei Tage später ist die Sehnsucht groß. Was nun? Dürfen Eltern das Verschenkte zurückfordern? Und was, wenn das eigene Kind teure fremde Dinge nach Hause bringt?
«Verschenkt ein Kind seine Sachen, sollten Eltern schauen, warum es das tut», sagt die Familientherapeutin
Felicitas Römer aus Reinbek bei Hamburg. Gibt es sein Spielzeug weg, um wahrgenommen zu werden? Will es Aufmerksamkeit und Rückmeldung? «Das können die Beweggründe sein, wie bei Erwachsenen auch.» Vor allem kleine Kinder könnten das Verschenken und seine Folgen noch nicht überblicken. «Dann fehlt ihnen der Teddy später», sagt die Buchautorin.
Kinder handeln spontan – und können den materiellen Wert von Dingen oft nicht einschätzen. Welche gesellschaftliche Wirkung das Schenken hat, lernten sie in erster Linie durch das Nachahmen ihrer Bezugspersonen, sagt Regine Küster vom Jugend- und Elternberatungsdienst der Stadt Düsseldorf. «Geschenke stabilisieren Beziehungen. Es geht darum, einer anderen Person Wertschätzung und Anerkennung zu zeigen», erklärt die Diplom-Psychologin.
Wenn sich das Weggeben von Dingen häuft, ist das auffällig. «Man sollte zunächst schauen, ob es nur eine Phase ist», sagt Elterncoach Felicitas Römer. «Und dann, ob das Verschenken auf Gegenseitigkeit beruht, also ob das Kind etwas zurückbekommt.» Falls nicht, müssten Eltern und Erzieher oder Lehrer herausfinden, was zwischen den Kindern passiert. «Sie müssen prüfen, ob ein Kind nicht abgezockt wird.»
Teils werde subtil erpresst: «Wenn Kinder sagen „Du darfst nicht mitspielen, wenn du mir das nicht gibst“ oder „Dann bist du nicht mehr meine Freundin“, wäre das so ein Fall», erläutert Römer. In solchen Situationen müssten die Erwachsenen eingreifen und das schwächere Kind schützen.
«Der erste Weg ist immer, mit dem Kind zu reden», rät die Expertin. «Fragen Sie es, aus welchem Grund es etwas verschenkt hat. Aber tun Sie das mit Fingerspitzengefühl und vor allem ohne Vorwürfe.» Nur so könnten Eltern herausfinden, was los ist. «Man braucht dazu viel Geduld, man muss immer und immer wieder nachfragen.» Die Erzieher einzuweihen, sei ratsam: «Sie haben einen emotionalen Abstand zu dem Kind und schätzen Situationen professionell ein», sagt Römer.
Wichtig sei außerdem die Gesamtsituation: «Man muss schauen, wie es dem Kind geht. Hat die Tochter ihrer besten Freundin etwas geschenkt und freut sich darüber, ist das völlig in Ordnung», sagt Römer. Anders sei die Lage, wenn etwas nicht freiwillig weggegeben wurde: «Dann müssen Eltern herausfinden, was da läuft.» Sie sollten ihr Kind beobachten: Wirkt es bedrückt? Geht es ungern in den Kindergarten oder die Schule? Macht es nachts wieder ins Bett? Das könnten Hinweise sein, dass etwas nicht stimmt. «Dann müssen Eltern dringend mit den Erziehern oder Lehrern sprechen», sagt Römer.
Aber dürfen Eltern einen Gegenstand, den ihr Kind verschenkt hat, zurückfordern? Rechtlich ist das eindeutig: «Ist das Kind jünger als sieben Jahre, gilt es als geschäftsunfähig. Alle seine Willenserklärungen sind damit nichtig», sagt Claudia Kühne, Rechtsanwältin in der Berliner Kanzlei für Erb- und Erbschaftssteuerrecht Vögele. Die Erziehungsberechtigten haben somit das Recht, das Verschenkte zurückzufordern. Bei über Siebenjährigen bis zur Volljährigkeit gilt: Sie sind beschränkt geschäftsfähig. Bringt ihnen ein Rechtsgeschäft einen rechtlichen Nachteil – was bei einer Schenkung der Fall ist – braucht es die Einwilligung der Eltern. Sprich: Auch dann dürfen diese das Verschenkte zurückverlangen.
Elternberaterin Küster rät aber: «Wenn die Eltern des beschenkten Kindes den Gegenstand partout nicht zurückgeben wollen, bleibt zu überlegen, wie weit man den Streit im gemeinsamen Kindergarten oder der Schule eskalieren lassen möchte. Oder ob man die Geschichte nicht lieber als „Lernerfahrung“ abschließt.» Den Vorfall könne man zum Anlass nehmen, mit dem Kind über die Wertigkeit des Gegenstandes und die Konsequenzen seines Verhaltens zu sprechen – und gemeinsam zu überlegen, wie es das, was es mit dem Verschenken erzielen wollte, künftig auf anderem Wege erreichen kann.
Doch was, wenn das eigene Kind mit einem fremden Markenschal nach Hause kommt? «Fragen Sie Ihr Kind, von wem es dieses Geschenk bekommen hat und warum», rät Römer. Eltern müssten in einem solchen Fall erwägen, dass auch ihr Kind ein anderes erpresst oder manipuliert haben könnte – vor allem, wenn die Situation wiederholt auftritt. «Da denken die meisten Eltern nur nicht dran», sagt Römer.
Fragen könne man sein Kind, wie es sich mit dem Geschenk fühlt, und ob es so ein teures Präsent richtig findet. «Letztlich sind es die Eltern, die wissen, was angemessen ist und was weniger. Vor allem kleinere Kinder müssen das erst noch lernen», erklärt Römer. Ist ihr Kind böse auf sie, weil es das Geschenk zurückgeben muss, müssen Eltern das aushalten. Küster rät: «Kontaktieren Sie die Eltern des anderen Kindes und fragen Sie sie, ob sie von dem Vorfall wissen und was sie davon halten.» Denn wo beim Wert eines Gegenstandes die Schmerzgrenze liegt, sei von Familie zu Familie unterschiedlich.
Literatur:
Felicitas Römer: Stressfreier erziehen. Einfühlen statt schimpfen, 2017, Patmos, 120 Seiten, 12,99 Euro, ISBN-13: 978-3-8436-0916-6
Fotocredits: Robert Niedring
(dpa/tmn)