Finanzen und Recht
Pflegeheimkosten: Haushaltsersparnis gilt für beide Eheleute
München – Kosten für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim können in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Wird dafür der private Haushalt aufgelöst, können die Ausgaben aber nicht in voller Höhe berücksichtigt werden. Anerkannt…
