So wird die Haushaltshilfe als Minijobber angemeldet

Berlin – Verbraucher müssen ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden. Sonst beschäftigen sie die Person schwarz, wofür ein Bußgeld droht. Das Anmelden geht schnell und unkompliziert online unter
www.minijob-zentrale.de, informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Alternativ können Privathaushalte die Angaben per Post oder Fax übermitteln. Dazu laden sie das Formular Haushaltsscheck herunter oder fordern es postalisch, telefonisch oder per E-Mail an. Dort müssen sie ihre Kontaktdaten, Steuernummer und Bankverbindung eintragen sowie Angaben zur Haushaltshilfe und Dauer der Beschäftigung machen. Zudem brauchen sie eine Betriebsnummer. Wer noch keine hat, erhält sie automatisch von der Minijob-Zentrale.

Die Anmeldung mit dem Haushaltsscheck ist nur möglich, wenn es um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis in einem Privathaushalt geht – also entweder um einen 450-Euro-Job oder einen kurzfristigen Minijob.

Von der Anmeldung profitieren beide Seiten: Privatpersonen können 20 Prozent der Gesamtausgaben für eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzen – bis zu 510 Euro pro Jahr. Beschäftigte haben unter anderem Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit.

Außerdem sind sie bei einem Unfall im Haushalt finanziell abgesichert und erwerben Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Minijob-Zentrale übernimmt den Großteil der Arbeitgeberpflichten, etwa die Berechnung und den Einzug der Abgaben sowie die Meldung zur Unfallversicherung.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

(dpa)

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