Unrechtmäßig Geld abgebucht? So wehren sich Verbraucher

Bremen – Miete, Strom oder der Beitrag fürs Fitnessstudio – für solche und andere regelmäßigen monatlichen Zahlungen sind Lastschriften beliebt.

Der Gläubiger, zum Beispiel der Vermieter, bucht vom Konto einen Betrag ab – vorausgesetzt, der Kunde hat dem Gläubiger hierfür vorab seine Einwilligung mit einem «SEPA-Lastschriftmandat» gegeben.

«Im Schnitt werden in Deutschland pro Sekunde mehr als 300 Lastschriften ausgeführt», sagt Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass einem Kontoinhaber unrechtmäßig Geld abgebucht wird.

Kontoauszug immer im Blick behalten

«Bankkunden sollten ihre Kontoauszüge regelmäßig kritisch prüfen, um falsche Buchungen zu bemerken und zu verhindern», erklärt Christian Urban von der Verbraucherzentrale NRW. Der Blick auf die Kontoauszüge hilft auch, auf unwissentlich untergeschobene Verträge im Internet und in sozialen Online-Netzwerken aufmerksam zu werden.

Generell gilt: Kunden können sich bei einer SEPA-Basis-Lastschrift an ihre Bank wenden und verlangen, dass das Geldinstitut den abgebuchten Betrag zurückbucht. «Das geht innerhalb von acht Wochen ohne Angaben von Gründen», betont Beller.

Bei von einem Kontoinhaber nicht genehmigten Belastungen ist eine Rückerstattung sogar innerhalb von 13 Monaten möglich. Wer Onlinebanking betreibt, kann per Mausklick widersprechen. Doch wie können Verbraucher im Einzelfall konkret vorgehen? Drei mögliche Szenarien:

Szenario eins

Der Stromanbieter hat monatlich Geld abgebucht, schickt zum Jahresende die Endabrechnung und kommt zu dem Ergebnis, dass der Kunde noch eine Nachzahlung leisten müsse. Diesen Betrag bucht der Stromanbieter ab. Der Kunde ist der Auffassung, dass diese Abbuchung zu Unrecht erfolgte.

In diesem Fall ist es sinnvoll, erst mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen, bevor der Kunde seine Bank einschaltet. «Man kann sich so viel Ärger ersparen», betont Thomas Mai von der Verbraucherzentrale Bremen. Besteht der Stromanbieter nämlich auf der Zahlung und einigt man sich im Laufe der Zeit nicht, könnte dem Kunden im schlimmsten Fall am Ende eine Stromsperre drohen.

Szenario zwei

Jemand hat seine EC-Karte verloren, so dass ein anderer nun auf seine Kosten einkaufen könnte.

Hier gilt es schnell zu sein: «Sofort die Karte sperren lassen», rät Mai. Dazu kann der Betroffene die Sperr-Notruf 116 116 anrufen oder sich an seine Bank wenden. Wichtig ist auch, den Verlust der EC-Karte der Polizei zu melden. Die Ermittler sperren die Karte zusätzlich über das System «Kuno».

Im nächsten Schritt teilt der Kunde seiner Bank mit, welche Beträge durch den Einkauf der Diebe abgebucht wurden. «Verbraucher haften nur bis zum Sperren mit höchstens 50 Euro», erklärt Mai. Danach übernimmt die Bank die entstehenden Kosten. «Nur bei grober Fahrlässigkeit haften Kunden für den vollen Schaden», sagt Urban.

Szenario drei

Es erfolgt eine Abbuchung ohne gültige Einzugsermächtigung. In diesem Fall wenden sich Kunden direkt an die eigene Bank und fordern sie auf, den Betrag wieder gutzuschreiben. Im Zweifel macht es Sinn, Kontakt mit dem Unternehmen aufzunehmen und zu klären, ob nicht doch eine berechtigte Forderung vorlag.

Beruft sich das Unternehmen auf ein gültiges Mandat, müsste es dies im Zweifel beweisen können. «Verbraucher sollten sich die Schreiben, mit denen sie eine Einzugsermächtigung wieder zurückgenommen haben, sicherheitshalber aufheben», empfiehlt Mai.

Fotocredits: Christin Klose,Franziska Gabbert,Die Hoffotografen,Verbraucherzentrale NRW,Verbraucherzentrale Bremen
(dpa/tmn)

(dpa)

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