Welche Versicherungen für Vereine sinnvoll sind

Losheim am See – Kaninchen züchten, gemeinsam gärtnern, Sport treiben, die Kita oder Schule unterstützen, Kunstförderung oder Bildung – Vereine gibt es viele. Rund 600.000 von ihnen gibt es insgesamt in Deutschland, wie der jüngste
Datenreport Zivilgesellschaft der Robert Bosch Stiftung aufzeigt.

Um einen eingetragenen Verein zu gründen, braucht es nicht viel: Sieben Gründungsmitglieder müssen sich auf ein gemeinsames Ziel einigen und dieses in einer Satzung festlegen. Wichtig ist auch der richtige Versicherungsschutz. Denn ohne kann es im Zweifelsfall teuer werden. Ein Überblick über sinnvolle Policen:

– Haftpflichtversicherung: Vereine haften für alle Schäden, die während ihrer Vereinsaktivitäten einem Dritten zugefügt werden. Geschädigte können Regressansprüche an den Verein herantragen. «Ob diese berechtigt sind oder nicht, stellt sich meistens später heraus», sagt Rene Hissler, Vorstand des Bundesverbands deutscher Vereine & Verbände (bdvv). Daher ist eine Haftpflichtversicherung wichtig.

Aus seiner Sicht bringt allein die Sicherheit, dass ein Versicherer die gestellten Ansprüche prüft, den Verantwortlichen Sicherheit. «Bei berechtigten Ansprüchen zahlt die Versicherung, bei unberechtigten nicht», so Hissler.

– Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Vereins- und Verbandsvorstände haften für Fehler, die sie selbst während ihrer Arbeit für den Verein machen. Im Zweifel müssen sie dafür auch ihr privates Vermögen aufwenden. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, schütze Vereins- und Verbandsvorstände davor, dass sie bei einem Fehler mit dem Vereinsvermögen haften, erklärt Hissler.

– Gesetzliche Unfallversicherung: «Sehr wichtig ist eine Unfallversicherung für die Ehrenamtlichen und den Vorstand», sagt Hissler. Die Anmeldung des Vorstands bei den Berufsgenossenschaften ist nur bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft Pflicht, um den gesetzlichen Versicherungsschutz zu erhalten.

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt alle Arbeits- und Wegeunfälle ab. Damit sind etwa auch Mitglieder und Helfer gesetzlich unfallversichert, die bei einer Vereinsveranstaltung bestimmte Aufgaben wahrnehmen. Hier ist keine Anmeldung nötig.

– Private Unfallversicherung: Für einen umfassenden Risikoschutz im Fall eines Unfalls sollten Ehrenamtliche und Vorstandsmitglieder entweder alternativ oder ergänzend eine private Unfallversicherung haben. «Eine solche Police haben die Bundesländer als eine Gruppenunfallversicherung für hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter abgeschlossen», erklärt Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Der Ehrenamtliche sollte sich auch selbst mit einer privaten Unfallversicherung absichern. Damit ist er nicht nur bei Vereinsaktivitäten geschützt, sondern weltweit rund um die Uhr.

Kernleistung der privaten Unfallversicherung sind Leistungen bei Invalidität, also einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung des Versicherten. «Ob und in welchem Umfang der Versicherte dabei auch berufs- oder erwerbsunfähig ist, spielt – anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung – keine Rolle», erklärt Zunk.

– Rechtsschutzversicherung: «Das ist empfehlenswert, wenn der Verein sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt», sagt Hissler. Denn die Police umfasst unter anderem den Arbeitsrechtsschutz. Daneben greift sie etwa auch bei Rechtsstreitigkeiten, wenn es darum geht, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. «Der Verkehrsbereich ist bei einer Rechtsschutzversicherung für Vereine nicht automatisch mitversichert», stellt Zunk klar.

Literatur:

Bernd Jaquemoth, Vereinsrecht und Ehrenamt – Das Handbuch für alle Ehrenamtler, Verbraucherzentrale NRW, 190 Seiten, 14,90 Euro, ISBN-13: 978-3-86336-639-1

Fotocredits: Klaus-Dietmar Gabbert,Günter Schmitt,GDV
(dpa/tmn)

(dpa)

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