Versäumte HPV-Impfung bis zum Alter von 17 nachholen

Köln – Zum Schutz vor Gebärmutterhalskrebs ist eine Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) ratsam. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am
Robert Koch-Institut empfiehlt sie für Mädchen zwischen 9 und 14 Jahren vor dem ersten Geschlechtsverkehr.

Sie wirkt gegen die HP-Viren, die am häufigsten für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Wurde ein Mädchen im vorgesehenen Alter nicht geimpft, sollte die Impfung dem
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) zufolge bis zum Alter von 17 Jahren nachgeholt werden.

Die beiden in Deutschland zur Verfügung stehenden Impfstoffe wirken gegen zwei beziehungsweise neun HP-Viren. Diese Viren sind für bis zu 90 Prozent der Gebärmutterhalskrebs-Erkrankungen verantwortlich. Voraussetzung für den Aufbau des Schutzes ist, dass das Mädchen sich nicht bereits infiziert hatte. In der Regel werden zwei Impfdosen im Abstand von fünf Monaten verabreicht. Ist die Patientin schon älter als 14, wird drei Mal geimpft.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

(dpa)

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