Wann eine Samenspende infrage kommt

München – Bis zu 15 Prozent der Paare in Deutschland sind ungewollt kinderlos. Ist der Mann schwer krank oder nicht zeugungsfähig, können Samenbanken mitunter weiterhelfen. In Deutschland gibt es nach Schätzungen rund 100 000 Menschen, die durch eine Samenspende gezeugt wurden. Fragen und Antworten:

Warum werden Samenzellen eingefroren?

Zum einen geht es um Männer, die sich sterilisieren lassen wollen oder schwer erkrankt sind – zum Beispiel an Hodenkrebs. Zum anderen kaufen Mediziner auch Samen von freiwilligen Spendern. So können Paare auch dann Nachwuchs bekommen, wenn der Mann nicht zeugungsfähig ist oder eine Erbkrankheit hat, die nicht weitergegeben werden soll.

Wie läuft das Ganze technisch ab?

In der Regel werden die
Samenspenden bei minus 196 Grad Celsius in flüssigem Stickstoff gelagert, sie können damit über viele Jahre in einen biologischen Ruhezustand versetzt werden. Nach dem Auftauen kommt der Stoffwechsel wieder in Gang. Der Arzt überträgt den Samen in die Gebärmutter, Medikamente lösen den Eisprung aus. Die Eizelle kann aber auch außerhalb des Körpers befruchtet werden. Die Kosten für das Einfrieren der Spermien liegen bei mehreren hundert Euro. Auch die Lagerung muss Monat für Monat bezahlt werden.

Wie sind die Erfolgsaussichten?

Die Aussicht, durch eine Samenspende schwanger zu werden, liegt im Durchschnitt bei etwa 16 bis 19 Prozent pro Versuch – allerdings nur bei Frauen unter 40 Jahren und ohne Fruchtbarkeitsstörungen. In höherem Alter sinken die Chancen deutlich.

Urteil: Frau bekommt Spermaproben ihres toten Mannes nicht

Nach dem Tod ihres Mannes wollte sie den Traum

vom gemeinsamen Kind nicht aufgeben: Eine 35 Jahre alte Witwe hat vor

dem Oberlandesgericht (OLG) München auf Herausgabe von Sperma-Proben

ihres verstorbenen Ehemannes geklagt – und den Rechtsstreit verloren.

Die Frau darf sich nicht mit dem Sperma befruchten lassen, entschied

das Oberlandesgericht München am Mittwoch. Das OLG bestätigte damit

das Urteil des Landgerichts Traunstein und wies die Berufung zurück.

Die Revision wurde allerdings zugelassen. Der Klägerin bleibt nun

noch der Gang zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Fotocredits: Uli Deck
(dpa)

(dpa)

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