Kosten absetzen: Rentenerhöhung kann Steuerpflicht auslösen

Berlin (dpa/tmn) – Senioren sollten sich um ihre Einkommensteuererklärung kümmern und rechtzeitig dafür Belege sammeln. Denn durch die nachgelagerte Rentenbesteuerung rutschen immer mehr Ruheständler in die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben.

Rund 160 000 Senioren werden durch die Rentenerhöhung im Juli 2016 erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen. Darauf macht der Bund der Steuerzahler aufmerksam und verweist auf eine Mitteilung des Bundesfinanzministeriums.

Ob man eine Steuererklärung abgeben muss, hängt vom Grundfreibetrag und dem Jahr des Renteneintritts ab. Übersteigen die Renteneinnahmen im Jahr 2016 den Grundfreibetrag, wird im kommenden Jahr eine Steuererklärung fällig. Er liegt für das Jahr 2016 für Ledige bei 8652 Euro im Jahr. «Allerdings kann die Rente deutlich über diesem Betrag liegen, denn ein gewisser Anteil der Rente bleibt steuerfrei», erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler.

Wer beispielsweise vor oder im Jahr 2005 in den Ruhestand gegangen ist, kann eine gesetzliche Bruttorente von rund 19 000 Euro im Jahr steuerfrei beziehen. Rentner, die hingegen erst seit dem Jahr 2015 im Ruhestand sind, erhalten lediglich rund 14 500 Euro steuerfrei. Vorausgesetzt es liegen keine weiteren Einnahmen beispielsweise aus einer Vermietung vor.

Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung einzureichen, sollte seine Steuerlast durch Ausgaben für Krankenversicherung, Brillen oder Zahnersatz senken. Außerdem kann man unter anderem Kosten für Handwerker absetzen sowie für Haushaltshilfen beziehungsweise Minijobber, die im Haushalt tätig waren.

Fotocredits: Thomas_Lehmann

(dpa)

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