Mehr Rentner in der Steuerpflicht

Mehr Rentner in der Steuerpflicht

Mehr Rentner in der SteuerpflichtWenn Sie sich über eine Rentenerhöhung freuen, müssen Sie rechtzeitig überprüfen, ob dieser Zuschlag zur Steuerpflicht führt. Denn laut einer Schätzung des Bundesfinanzministeriums sind seit dem 1. Juli 2016 mehr als 150.000 weitere Rentner in Deutschland wegen der Überschreitung der relevanten Einkommensgrenzen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Anzahl der steuerpflichtigen Rentner steigt an

Für viele Rentner war die Steuerpflicht bisher kein Thema, weil relevante Einkommensgrenzen nicht überschritten wurden. Die Anzahl der Deutschen, die für ihre Rente Einkommenssteuer bezahlen müssen, steigt jedoch immer weiter an. Dafür sind nicht nur die zum Teil beachtlichen Rentenerhöhungen verantwortlich. Denn zugleich hat sich auch der vom Renteneinstiegsalter abhängige steuerpflichtige Anteil der Rente immer weiter erhöht. Der ursprüngliche Besteuerungsanteil lag bei 50 Prozent. Seit 2005 ist dieser Wert aber jährlich um jeweils zwei Prozent angestiegen. Wenn Sie erst seit 2016 oder wenigen Jahren Rentner sind, ist die Einkommensgrenze, ab der Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, viel niedriger.

1.200 Euro sind bei neuen Rentnern grenzwertig

Bei einem Renteneinstieg im Jahr 2016 oder 2015 müssen Sie bereits bei monatlichen Bezügen ab 1.200 Euro mit einer Steuerpflicht rechnen. Wegen des späten Renteneintritts und dem dementsprechend hohen Besteuerungsanteil ist dann der bei etwas mehr als 8.600 Euro liegende Freibetrag bereits erreicht. Nachdem Sie den steuerpflichtigen Anteil Ihrer Rente berechnet haben, dürfen Sie außerdem noch die Vorsorgeaufwendungen abziehen. Insofern die verbliebene Summe dennoch über dem Freibetrag liegt, sind Sie definitiv steuerpflichtig. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich bei der Berechnung von Mitarbeitern der Finanzämter unterstützen zu lassen. Denn die Rentenversicherungsträger übermitteln den Ämtern die Rentenhöhe. Steuerpflichtige werden nachträglich zur Steuererklärung aufgefordert und müssen bei einer zu späten Überweisung von fälligen Steuern eventuell Zinsen bezahlen.

Komplizierte Berechnung und böse Überraschungen

Wenn Sie die Steuerregelungen für Rentner einfach ignorieren, kommt möglicherweise eine böse Überraschung auf Sie zu. Bei einem späten Renteneinstieg oder einer hohen Rente schadet es auf keinen Fall, das Finanzamt um eine Überprüfung zu bitten. Dadurch bleiben Ihnen Nachforderungen und hohe Zinsen, die wegen nachträglich eingereichten Steuererklärungen möglich sind, erspart.


Bild: Thinkstock / 478445730 / iStock / dolgachov

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